Wir beziehen Sie als Eltern in die Behandlung Ihres Kindes mit ein. Wir führen regelmäßige Gespräche mit Ihnen über die Entwicklung und den Therapiefortschritt Ihres Kindes.
Häufige Fragen
Werden die Kosten für die Anreise von den Krankenkassen übernommen?
Bei jüngeren Kindern im Grundschulalter werden die Kosten normalerweise problemlos von den Krankenkassen übernommen, bei älteren Kindern werden diese Kosten unter bestimmten Umständen übernommen (ungünstige Verkehrsverbindungen, Krankheitssymptomatik). Bei älteren Kindern ist das Ziel eine möglichst selbständige Bewältigung des Weges.
Wird Rücksicht auf Unverträglichkeiten, Allergien etc. genommen?
Nach Möglichkeit wird nach individueller Absprache darauf Rücksicht genommen.
Kann mein Kind auch früher/später kommen und gehen?
Da der Tag mit einer Morgenrunde und dem gemeinsamen Frühstück beginnt und einem gemeinsamen Abschluss endet, sollten alle Kinder pünktlich erscheinen bzw. abgeholt werden.
Wie laufen die Elterngespräche ab?
Die wöchentlichen Elterngespräche mit dem Therapeuten werden nach individueller Absprache mit dem/den Erziehungsberechtigten geführt, teilweise auch als Familiengespräche gemeinsam mit dem Kind.
An wen kann ich mich in Notfällen wenden?
Während des teilstationären Aufenthaltes ist der fallführende Therapeut Ansprechpartner in therapeutischen Fragen, in pflegerischen Fragen ist die Bezugspflegeperson zuständig.
Wir haben einen Urlaub geplant, kann der tagesklinische Aufenthalt ggf. unterbrochen werden?
Während des teilstationären Aufenthaltes ist keine reguläre Beurlaubung möglich, es sei denn, diese wird aus therapeutischen Gründen befürwortet. Bitte geben Sie uns beim Vorgespräch Ihre Urlaubswünsche an, dann können wir die Aufnahme entsprechend planen.
Wie lange sind die Wartezeiten?
Diese können sehr unterschiedlich sein und hängen von der Warteliste und der Dringlichkeit ab. Sie können von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauern. Unter Umständen kann eine kurzfristige Benachrichtigung erfolgen, üblicherweise versuchen wir jedoch, die Eltern einige Tage im Voraus über die Möglichkeit einer Aufnahme zu informieren.
Wer ist in der Wartezeit für mein Kind zuständig?
Der behandelnde niedergelassene Therapeut bleibt während der Wartezeit für Ihr Kind zuständig.
Wird mein Kind während des tagesklinischen Aufenthaltes beschult?
Das Kind wird in unserer Klinikschule beschult. Diese nimmt nach einer tagesklinischen Aufnahme Kontakt mit der Heimatschule auf, um den aktuellen Lernstand des Kindes zu erfragen und das Kind entsprechend zu fördern.